AGB-Gerätemiete

Allgemeine Vertragsbedingungen zur Gerätemiete bei Löwenstein Medical Schweiz AG zur Behandlung von Atemstörungen im Schlaf bzw. für die mechanische Heimventilation (CPAP/APAP/BIPAP Geräte)

AGB_Gerätemiete_V1_FR

AGB_Gerätemiete_V1_IT

Version 1 DE:

  1. Allgemeine Bedingungen:

1.1. Diese Bestimmungen regeln die Gerätemiete zwischen der Vermieterin, Löwenstein Medical Schweiz AG, Seestrasse 14b, 5432 Neuenhof, Schweiz (weiter die Vermieterin genannt) und dem Mieter. Der Mieter ist der Patient oder die Patientin, der/die ein Gerät der Vermieterin für die Behandlung von Atemstörungen im Schlaf bzw. für die mechanische Heimventilation gemäss der ärztlichen Verordnung direkt von der Vermieterin oder vom Arzt erhält. Die Vermieterin fungiert als Abgabestelle für Mittel und Gegenstände gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. g KVG.

1.2. Der schriftliche Mietvertrag mit dem Mieter sowie jegliche schriftlichen Vereinbarungen zur Miete haben Vorrang vor den vorliegenden AGB-Gerätemiete (weiter im Text werden die AGB-Gerätemiete «AGB» genannt). Die schriftlich anerkannten abweichenden Bedingungen gelten nur in dem anerkannten Teil.

1.3. Löwenstein behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit durch Publikation auf der Website durch eine neue Fassung zu ersetzen. Bei fehlendem schriftlichem Mietvertrag sind die aktuellen AGB massgebend.

  1. Mietgegenstand

Gegenstand des Mietvertrags gemäss diesen AGB ist ein Gerät der Vermieterin (Löwenstein-Gerät) zur Behandlung von Atemstörungen im Schlaf der folgenden Kategorien (Kap. 14.11 MiGeL):

  • CPAP-Gerät mit Befeuchtungssystem;
  • Servoventilations-Gerät mit Befeuchtungssystem;
  • Bi-Level PAP Gerät im Spontanmodus mit Befeuchtungssystem.

beziehungsweise ein Gerät für die mechanische Heimventilation bei Personen mit

ventilatorischer Insuffizienz (Kapitel 14.12 MiGeL):

  • Heimbeatmungsgerät zur Atemunterstützung bei Personen mit ventilatorischer Insuffizienz;
  • Heimbeatmungsgerät für dauernd vom Gerät abhängige Personen mit ventilatorischer Insuffizienz.
  1. Mietdauer

2.1. Ein Vertragsabschluss kommt durch Annahme des Geräts seitens des Mieters zustande und endet mit der Rückgabe / Ablieferung des Gerätes an die ursprüngliche Stelle, von welcher der Mieter das Gerät erhalten hat. Nach Absprache kann das Gerät an die Vermieterin direkt zurückgegeben werden, falls die Geräteabgabe nicht bei der Vermieterin erfolgt wurde. Nach Ablauf einer Mietdauer von 5 Jahren hat der Mieter das Recht, auf Antrag einen Austausch der Geräte vornehmen zu lassen.

2.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt unmittelbar nach Ende der Mietdauer im selben Zustand, wie er es erhalten hat, zurückzugeben. Vorbehalten bleibt die gewöhnliche Abnutzung des Mietobjekts und die Ausübung der Kaufoption.

Bei Nichtbenutzung des Gerätes oder bei einem durch den Arzt angeordneten Therapieabbruch verpflichtet sich der Mieter, das Mietobjekt unaufgefordert und unverzüglich an die ursprüngliche Stelle zurückzuliefern, von welcher er das Gerät erhalten hat. Nach Absprache kann der Mieter das Gerät direkt der Vermieterin abgeben.

  1. Mietzinse und Zahlungsbedingungen

Der Mietzins pro Tag als jeweiligen Brutto-Höchstpreis richtet sich nach der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) und ist gemäss dem Gerät beigelegten Geräteverzeichnis festgelegt. Diese Brutto-Höchstpreise können je nach Versicherer günstiger ausfallen. Erfolgen während der Mietdauer Preisänderungen seitens des Versicherers, werden diese entsprechend angepasst.

  1. Kostenübernahme Obligatorische Krankenversicherung (OKP)

Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt die Kosten gemäss den gültigen Bedingungen der vom Bund vorgegebenen Mittel und Gegenstandsliste (MiGeL) unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehaltes.

4.1 Leistungen, die (unter gewissen Voraussetzungen) von der OKP übernommen werden:

  • Erstinstruktionspauschale
  • Verbrauchsmaterial bis zu max. Betrag/Jahr gem. der entsprechenden MiGeL-Position
  • Gerätemiete unter gewissen Voraussetzungen (z. B. die ärztliche Verordnung usw.)
  • Gerätekauf nach 3-monatiger erfolgreicher Mietdauer (nach ausdrücklichem Gesuch des Patienten an Löwenstein Medical Schweiz AG),

4.2 Folgende Leistungen werden nicht von der OKP übernommen und werden direkt an den Patienten verrechnet:

  • Leistungen/Geräte bei fehlender medizinischer Indikation
  • Leistungen/Geräte bei fehlender ärztlicher Verordnung oder bei einer ärztlichen Verordnung, welche älter als 1-jährig ist
  • Versand- und Portokosten für Verbrauchsmaterial
  • Lieferungen ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten aufgrund notfallmässiger Bestellungen nach der Erstversorgung
  • Reparatur- oder Ersatzkosten, falls der Versicherte durch unsachgemässen Umgang (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) an abgegebenen Mitteln und Gegenständen einen Schaden verursacht hat.
  • Nicht durch die Pauschale abgedecktes Verbrauchsmaterial
  • Zusätzliche Geräte für Ferien- oder Zweitdomizile, bzw. nicht medizinisch indizierte Notwendigkeit für ein Zweit- und Drittgerät
  • Mehrkosten gegenüber den vereinbarten Preisen bei Lieferung/Versorgung im Ausland
  • Kosten nach dem Ablauf der Mietdauer (Z. B. Therapie-Beendigung, Therapieabbruch, Tod eines Patienten)
  1. Verbrauchsmaterial während der Miete

Das Verbrauchsmaterial (in der Regel Maske, Schlauch, Filter bzw. Wasserkammer) wird gemäss den gültigen Bedingungen der vom Bund vorgegebenen Mittel und Gegenstandsliste (MiGeL) unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehaltes von der OKP in der Höhe je nach MiGeL Position übernommen. Bei Überschreitung dieses Betrages wird die Rechnung direkt an den Patienten gestellt.

  1. Zahlungspflicht

Die Zahlungspflicht des Mieters beginnt mit der Übergabe des Gerätes.

  1. Pflichten des Mieters während der Mietdauer

7.1 Der Mieter erhält die Geräte in gebrauchstauglichem Zustand und verpflichtet sich, sie sorgfältig sowie sach- und vertragsgemäss zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt des verbunden sind, zu beachten und Nutzungseinschränkungen sowie Pflege- und Gebrauchsempfehlungen der Vermieterin zu befolgen.

7.2 Beschädigungen und durch unsachgemässe Manipulationen hervorgerufene Funktionsstörungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung, welche zu einem Totalschaden führt, trägt der Mieter die Wiederbeschaffungskosten für ein Neugerät.

  1. Eigentumsvorbehalt

Das Mietgerät bleibt uneingeschränktes Eigentum der Vermieterin, Löwenstein Medical Schweiz AG. Der Mieter darf nicht über das Gerät verfügen, es insbesondere nicht verpfänden oder belasten und es nicht Dritten überlassen. Er hat das Gerät vor Zugriffen Dritter zu schützen. Die Vermieterin kann das Mietobjekt zurückrufen, um es entweder auf Beschädigung zu überprüfen oder wenn es Gesundheits- oder Sicherheitsgründe oder das anwendbare Recht erfordern.

  1. Gewährleistung und Haftung

Löwenstein Medical Schweiz AG sichert zu, dass das vermietete Gerät in einem funktionstüchtigen Zustand ist. Löwenstein Medical Schweiz AG übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch Drittverschulden, mutwillige Beschädigung oder mangelnde Sorgfalt entstehen.

Die Instruktion des Mieters über die Handhabung und Reinigung des Gerätes inkl. Maske wird von der Vermieterin bzw. von einer delegierten Fachperson durchgeführt.

  1. Kaufoption des Gerätes

Das Gerät kann nach einer erfolgreichen Testphase von drei Monaten auf Mietbasis käuflich erworben werden. Pro gemieteten Monat wird 1/60 des Kaufpreises angerechnet. Behält der Patient das Gerät länger als 5 Jahre, kann keine Überamortisation geltend gemacht werden.

  1. Keine medizinische Beratung

Die Vermieterin führt keine medizinische Untersuchung durch und gibt keine ärztlichen Empfehlungen ab. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters, vor dem Gebrauch des Mietobjekts einen medizinischen Rat einzuholen.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

Im Rahmen des Mietvertrages werden Personendaten bearbeitet. Die Vermieterin ist verpflichtet, alle Anforderungen des anwendbaren Schweizer Datenschutzrechts zu erfüllen und sie vertraulich zu behandeln.

Die Datenbearbeitung erfolgt grundsätzlich aufgrund gesetzlicher bzw. vertraglicher Bestimmungen. Für die gesetzliche Informationspflicht und soweit die Einwilligung des Mieters zur Bearbeitung seiner Personendaten erforderlich ist, gilt die Patienten-Datenschutzerklärung (Anhang 1).

  1. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte mit örtlicher Zuständigkeit Neuenhof.
Die Verträge unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des CISG.

Mit der Annahme des Löwenstein-Gerätes und damit dem Mietvertragsabschluss bestätigt der Mieter:

  • das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben und die AGB-Gerätemiete von Löwenstein Medical Schweiz AG akzeptiert;
  • davon Kenntnis zu haben, dass die Krankenkasse die Kosten nur übernimmt, wenn jährlich die Erfolgskontrolle durchgeführt wird und eine ärztliche Therapieverordnung vorliegt;
  • dass er mit der Bearbeitung seiner Daten, den Zugriffen auf die Daten durch die Vermieterin, die Ärztin oder den Arzt sowie der Weitergabe der Daten an Dritte gemäss der Patienten-Datenschutzerklärung und Patienteninformation (Anhang 1) einverstanden ist; gegebenenfalls in die Behandlung einbezogene medizinische Personen (z.B. behandelnder Arzt, Spezialärzte, Laboratorien) informiert werden; er entbindet in diesem Umfang auch seinen behandelnden Ärzten sowie deren Hilfspersonen von der ärztlichen Schweigepflicht.

Andernfalls bitten wir Sie, Ihre Einwendungen, Beanstandungen oder Fragen zu diesen AGB unverzüglich nach Erhalt dieses Schreibens bzw. Mietgerätes, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, schriftlich (per Post oder per E-Mail) an die Vermieterin mit Vermerk „Miete“ an die folgende Adresse zu richten:

Löwenstein Medical Schweiz AG

Seestrasse 14b

CH-5432 Neuenhof

T.: 056 416 41 11

E-Mail: info@loewensteinmedical.ch